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Haus- und Grundbesitzerhaft

Jeder Haus- oder Grundstückseigentümer, dem für ein Haus oder ein Grundstück Verkehrssicherungspflicht obliegt, braucht eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Das gilt im übrigen auch für Besitzer von Eigentumswohnungen, wobei in den meisten Fällen aber der Verwalter eine entsprechende Versicherung für das gesamte Objekt abgeschlossen hat. Eine weitere Besonderheit gibt es bei Bewohnern des eigenen Einfamilienhauses, soweit dieses mit der Familie bewohnt wird. Dieser Versicherungsschutz ist dann in die private Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Prüfen Sie in diesem Fall also Ihren bestehenden Versicherungsschutz. Fehlt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, sollten Sie nachrüsten.

Wissenswertes zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Der Eigentümer haftet wie bei allen Haftpflichtschäden mit seinem gesamten Vermögen und seinem Einkommen – jeweils bis zur Pfändungsgrenze. Durch die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung kann der Eigentümer sein Einkommen und sein Vermögen vor solchen Forderungen schützen. Gleichzeitig werden mit dieser Versicherung berechtigte Ansprüche geschädigter Dritter befriedigt und gleichzeitig unberechtigte Ansprüche abgewehrt. Damit ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen in gewisser Weise auch eine Art Rechtsschutzversicherung. Kommt es zu einem Prozess mit einem potentiellen Anspruchsteller, dann sind durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sämtliche Prozess- und Anwaltskosten abgedeckt.
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung tritt dann ein, wenn auf Ihrem Grundstück jemand zu Schaden kommt. Auch wenn Flammen von Ihrem Haus auf ein benachbartes Gebäude übergreifen sollten, tritt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ein. Wichtig ist aber in diesem Zusammenhang zu wissen, dass unter den Versicherungsschutz nur Wohnungen und Häuser fallen, die vermietet werden oder um unbebaute Grundstücke.

 

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