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Berufsunfähigkeit

Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, die Berufstätige haben sollten. Das bestätigen auch Verbraucherschutzorganisationen wie die Verbraucherzentrale oder der Bund der Versicherten e.V.. Warum ist die Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig ist, haben wir im Folgenden für Sie auf den Punkt gebracht.

Umfassender Schutz durch die Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Ihnen einen sehr umfassenden Schutz. Sie sichert auf der einen Seite Krankheitsfolgen und auf der anderen Seite auch Unfallfolgen ab. Sie als Versicherter erhalten im Versicherungsfall eine monatliche Rente. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn Sie voraussichtlich dauerhaft berufsunfähig sind oder Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausführen können. Weitere sonstige Einkünften spielen keine Rolle. Können Sie zu mindestens 50 Prozent Ihren Beruf nicht mehr ausüben, liegt ein Versicherungsfall vor. Kann man von vornherein noch nicht sagen ob dies der Fall ist, müssen Sie für den Versicherungsfall mindestens sechs Monate ununterbrochen berufsunfähig gewesen sein.

Wenn bereits Kinder berufsunfähig werden
Kinder, Schüler und Studenten haben bei einer Berufsunfähigkeit überhaupt keine Ansprüche auf finanzielle Unterstützung. Diese Personengruppen können nicht direkt berufsunfähig werden, denn bei ihnen gestaltet sich die Realität noch viel schlimmer: sie können nicht mal in die Lage kommen, einen Beruf zu erlernen, geschweige denn einen Beruf auszuüben. Die finanzielle Verantwortung bleibt dann ein Leben lang bei den Eltern. Kinder haben daher die Möglichkeit sich bereits in jungen Jahren gegen das Risiko der Erwerbsunfähigkeit abzusichern. Eine Versicherung, über die Eltern in jedem Fall nachdenken sollten.

Berufsunfähigkeit in Deutschland
Statistiken zufolge scheiden in Deutschland ca. ein Viertel aller Arbeitnehmer noch vor dem Erreichen des Rentenalters aus dem Berufsleben aus. Zu den hauptsächlichen Ursachen für eine Berufsunfähigkeit gehören Krankheiten, denn Unfälle tragen mit 3% (Frauen 2%) unwesentlich zur Berufsunfähigkeit bei. Nur bei einem von zehn Menschen die als berufsunfähig gelten ging ein Unfall voraus. Krankheiten hingegen liegen bei neun von zehn Fällen vor, wobei Volkskrankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Knochenerkrankungen vorherrschende Ursachen sind.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie in einem solchen Fall vor finanziellen Engpässen. Seit 2001 gibt es die bekannte Erwerbsunfähigkeitsrente für Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, nicht mehr. Anstelle dieser Absicherung ist die sog. „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung“ und die „Rente wegen voller Erwerbsminderung“ getreten. Anspruch auf diese Renten hat man, wenn man:

  • täglich weniger als 3 Stunden arbeiten kann (Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit)
  • täglich zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten kann (Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung)
  • täglich mehr als 6 Stunden arbeiten kann (keine Rente).

 

Ein Beispiel:
Die gesetzliche Absicherung bisher und ab 1.1.2001 am Beispiel eines Durchschnittsverdieners (Wert 1998: 2.289,57 € brutto, monatlich) mit 40 anrechungsfähigen Versicherungsjahren, Rentenbeginn im 48. Lebensjahr, Werte 1998):

bisher ab 01.01.2001
BU*-Rente 646,78 € Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung 449,94 €
EU*-Rente 969,92 € Rente wegen voller Erwerbsminderung 899,87 €

 

* BU = Berufsunfähigkeit, EU = Erwerbsunfähigkeit
Die Folgen werden schnell deutlich: bei einer Erwerbsminderung fällt die finanzielle Absicherung aus der gesetzlichen Rentenversicherung geringer aus oder es gibt ggf. gar keine Rente. Die private Vorsorge gewinnt immer mehr an Bedeutung, denn in den meisten Fällen sind es Familien, die plötzlich mit einem wesentlich geringeren Einkommen auskommen müssen. Zu berücksichtigen sind jedoch oftmals hohe Kosten, wie beispielsweise eine Hausfinanzierung. Des Weiteren sollte daran gedacht werden, dass durch das geringere Einkommen auch mit einer geringeren Altersversorgung zu rechnen ist, da keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet werden.

Der private Versicherungsschutz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung
Weit verbreitet ist die Annahme, dass Personen die kaufmännisch oder verwaltend tätig sind einem geringeren Risiko ausgesetzt sind als Personen, die z.B. im Handwerk arbeiten. Das ist jedoch grundlegend falsch, denn Bandscheibenvorfälle, Krebs, Herzinfarkte oder einen Autounfall können jeden treffen. Wichtig ist an dieser Stelle eine private Vorsorge.

Es gibt Dutzende von Lebensversicherungsgesellschaften, die Berufsunfähigkeitsversicherungen anbieten. Sie kann als Zusatzversicherung zu einer Kapital- oder Risikolebensversicherung oder auch als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Dabei ist es für den Laien alles andere als einfach, sich durch die tausende möglichen Tarifkombinationen zu wühlen und den für sich passenden Versicherungsvertrag zu finden. Beachten sollten Sie in jedem Fall, dass Ihnen die billigste Versicherung nicht weiter hilft, denn oftmals stehlen sich hierbei die Versicherer mit "Gummiband-Klauseln" aus ihrer Leistungspflicht.

Wir bieten Ihnen daher die Möglichkeit, sich ein individuelles Angebot zur Berufsunfähigkeitsversicherung erstellen zu lassen. Dabei richten sich die Berechnungsvorgaben nach Ihren persönlichen Prioritäten. Ihr Angebot wird durch uns grundsätzlich unter Berücksichtigung Ihrer Vorgaben, der Versicherungsbedingungen (ganz wichtig) und einem günstigen Preis-Leistungs-Verhältnis berechnet.

Oftmals stellt sich Verbrauchern in diesem Zusammenhang die Frage: welche Versicherungsdauer ist sinnvoll? In der Regel endet mit Ablauf der Versicherung auch die Rentenzahlung, wobei es bei einigen Gesellschaften Abweichungen von dieser Regel gibt. Wissen müssen Sie: je länger die Versicherungsdauer, desto höher der Beitrag. Wie lang die Versicherungsdauer für Sie persönlich richtig ist, hängt von Ihren Einkommensverhältnissen sowie Ihrer Lebensplanung ab. Sinnvoll ist bei Arbeitnehmern ein Versicherungsendalter zwischen dem 55. und dem 65. Lebensjahr.
Eine weitere wichtige Frage ist die nach der Rentenhöhe. Hierfür gibt es eine Faustregel: Sie sollten mindestens die Differenz zwischen bestehenden Ansprüchen wie z.B. aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Pensionsansprüche, etc. und dem bisherigen Nettoeinkommen versichern.
Daneben sollten Sie darauf achten was im Kleingedruckten steht. Häufig ist hier zu finden: „Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen" – das ist eine Definitionsfrage, ein Leistungsfall nicht immer eindeutig. Entscheiden Sie sich für einen Versicherer mit kundenfreundlichen Versicherungsbedingungen, auch wenn dies u.U. etwas mehr kostet.
Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass hier nur die wichtigsten Punkte angesprochen wurden. Sie sollen Ihnen eine erste Hilfen beim Ausfüllen der Angebotsanforderung geben. Für alle weiteren Fragen sprechen Sie uns am Besten persönlich an.

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